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§ 32 StGB
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2)Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwehren.
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So steht es im Gesetz - so weit so gut ...
Klingt ja zunächst mal, als wäre damit alles geklärt -- !?
Doch Vorsicht! - Ganz so einfach ist es nicht!!!
Die genaue Bedeutung des Gesetzestextes, sowie ganz besonders die Auslegung der entsprechenden Paragraphen sollte jeder Kampfkunstbetreibende kennen, denn sie beeinflussen maßgeblich die Möglichkeiten in einer Verteidigungssituation.
Immer wieder kommt es vor, daß das eigentliche Opfer später vor Gericht sich zum zweiten Mal seiner Haut erwehren muß, weil es sich mit einer Anzeige wegen Körperverletzung, Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen konfrontiert sieht - trotz vermeintlicher Notwehrsituation ...
Damit es nicht so weit kommt, aber auch damit das sich verteidigende Opfer nicht seinerseits zum brutalen Täter wird, werden wir in diesem Seminar die vom Gesetzgeber aufgestellten Regeln ausführlich erläutern, als auch deren Möglichkeiten und Grenzen detailliert ausloten.
Nicht nur die Verhaltensweise im, sondern natürlich auch vor dem Kampf ist ein Thema, welches uns beschäftigen wird. Denn wenn man sich wehren kann ist das auf jeden Fall eine gute Sache - besser noch wenn man sich gar nicht erst in Gefahr begibt, bzw. wenn man weiß wie man zur Deeskalation von brenzligen Situationen beitragen kann.
Getreu unserem Motto:
Nur ein nicht geführter Kampf ist ein gewonnener Kampf!
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